1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Zutrittskontrolle
Kein unbefugter Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen. Das Hosting erfolgt in zertifizierten Rechenzentren (Alfahosting / ISO 27001) in Deutschland mit physischen Zugangsbeschränkungen und 24/7 Überwachung.
Zugangskontrolle
Systeme sind durch sichere, kryptografisch gehashte Passwörter (bcrypt) geschützt. Administrative Zugänge erfolgen ausschließlich über abgesicherte und protokollierte Verbindungen.
Zugriffskontrolle
Strikte Mandantentrennung auf Applikationsebene. Ein Unternehmer hat nur Zugriff auf die Daten seiner eigenen Leads und Kunden. Das Prinzip der "Least Privilege" (Geringste Rechte) wird konsequent angewendet.
Datenverschlüsselung (At-Rest)
Speicherung besonders sensibler personenbezogener Daten (E-Mail, Klarnamen, Adressdaten) erfolgt verschlüsselt mittels AES-256-GCM auf Feldebene. Der Zugriff ist nur über die Applikationslogik mit gesicherten Schlüsseln möglich.
Trennungskontrolle
Logische Trennung der Daten verschiedener Mandanten über eindeutige Zuordnungs-IDs (organizer_id) in der relationalen Datenbank.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Weitergabekontrolle
Alle Datenübertragungen zwischen dem Browser des Nutzers und den Servern erfolgen zwingend verschlüsselt nach aktuellem Standard (TLS 1.2 / TLS 1.3 via HTTPS).
Eingabekontrolle
Einsatz von Prepared Statements (PDO) zum Schutz vor SQL-Injections. Alle Formulardaten werden vor der Speicherung serverseitig validiert und gegen Cross-Site-Scripting (XSS) gesichert.
Pseudonymisierung & Blind Indexing
Einsatz von kryptografischen Blind-Indizes (HMAC-SHA256) ermöglicht die Suche nach verschlüsselten Datensätzen, ohne die Daten entschlüsseln zu müssen, was das Risiko bei Datenbank-Leaks massiv reduziert.
3. Verfügbarkeit & Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b u. c DSGVO)
Verfügbarkeitskontrolle
Regelmäßige Backups der Datenbank zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit. Die Infrastruktur beim Provider verfügt über redundante Strom- und Internetanbindungen.
Rasche Wiederherstellbarkeit
Definierte Wiederherstellungsprozesse ermöglichen eine zeitnahe Restauration des Systems im Fall eines physischen oder technischen Zwischenfalls.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
Datenschutz-Management
Regelmäßige Prüfung der eingesetzten Softwarekomponenten auf Sicherheitslücken. Prozesse zur Gewährleistung der Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung) sind technisch umgesetzt.
Audit-Logging & Revisionsfähigkeit
Zentrales Logging aller PII-relevanten Änderungen und administrativen Zugriffe. Protokollierung der Einwilligungserklärungen (Consent-Log) zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Auskunfts-Tool (Art. 15 DSGVO)
Technisch unterstützter Prozess zur sofortigen Generierung einer vollständigen Datenauskunft für Betroffene, um Transparenz und Nutzerrechte effizient zu gewährleisten.
Incident-Response
Prozess zur Identifikation und Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpannen) gemäß Art. 33 DSGVO ist implementiert.
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